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Qualifizierungsgeld 2024 als neuer Antrieb für die berufliche Entwicklung

Das "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungs­förderung", welches im Sommer 2023 in Kraft trat und sich neben der Stärkung im Bereich Ausbildung auch auf die Vereinfachung und Erweiterung der Weiterbildungs­förderung fokussiert, bringt im April 2024 einige bedeutende Neuerungen und Vorteile für Arbeitnehmer:innen und Unternehmen mit sich.

Für Arbeitnehmer:innen bedeutet dieses Gesetz vor allem die Einführung des Qualifizierungsgeldes als neues Instrument zur Förderung einer Weiterbildung. Dieses ähnelt dem Kurzarbeitergeld und bietet Beschäftigten in Branchen, die vom strukturellen Wandel betroffen sind, eine finanzielle Unterstützung. Es handelt sich um eine Entgeltersatzleistung in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent des bisherigen Nettoentgelts, die den Beschäftigten während ihrer Weiterbildungsmaßnahmen als Lohnersatz dient. Damit wird es für Beschäftigte attraktiver, an Weiterbildungen teilzunehmen, da sie währenddessen finanziell abgesichert sind.

Förderkriterien zur Nutzung des Qualifizierungsgeldes

Für Unternehmen, die einen wesentlichen Teil ihrer Belegschaft (Voraussetzung sind mind. 10 oder 20 %, abhängig von der Betriebsgröße) qualifizieren müssen, stellt dieses Gesetz eine Unterstützung bei der Fachkräfte­sicherung dar. Unternehmen können von der Förderung profitieren, wenn die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst, durch einen zugelassenen Bildungsträger erfolgt und über eine einfache Anpassungsfortbildung hinausgeht. Dies ermöglicht es Betrieben, ihre Mitarbeiter:innen effektiv weiterzubilden und sich auf die Heraus­forderungen des Strukturwandels und der Digitalisierung vorzubereiten. Das ist besonders relevant, da viele Unternehmen aufgrund der aktuellen Energiekrise und Liefer­ketten­probleme ihre Geschäfts­modelle anpassen müssen. Durch die Weiter­bildung ihrer Mitarbeiter:innen können Unternehmen somit ihre Wettbewerbs­fähigkeit in einer sich schnell verändernden Wirtschafts­welt erhalten und ggf. auch steigern.

Nachhaltige Ergänzung zum Qualifizierungs­chancen­gesetz und dem Arbeit-von-morgen-Gesetz

Das "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiter­bildungs­förderung" (auch als Weiterbildungs­gesetz bezeichnet) ist inhaltlich verwandt mit dem "Qualifizierungs­chancen­gesetz" und dem "Arbeit-von-morgen-Gesetz", jedoch nicht direkt ein Teil davon. Das Qualifizierungs­chancengesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, zielt darauf ab, die Weiterbildungsförderung für Arbeitnehmer:innen zu stärken, insbesondere angesichts des digitalen Struktur­wandels. Es verbessert den Zugang zur Weiterbildungs­förderung für alle Beschäftigten, unabhängig von ihren Qualifikationen, dem Lebens­alter oder der Größe des Betriebs, in dem sie beschäftigt sind, und erweitert die Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen und Umschulungen. Das Arbeit-von-morgen-Gesetz, das im Mai 2020 in Kraft trat, baut auf dem Qualifizierungs­chancen­gesetz auf und verbessert die Förder­leistungen weiter. Es erweitert die Förderung für Ausbildungen und Weiter­bildungen, ist aber auch speziell darauf ausgerichtet, die Heraus­forderungen des Struktur­wandels zu bewältigen.

Das neue Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungs­förderung ergänzt beide bestehenden Gesetze, indem es die Förder­instrumente der Arbeitsmarkt­politik weiter­entwickelt und speziell das Qualifizierungsgeld als neues Instrument einführt. Es zielt darauf ab, den Zugang zur beruflichen Bildung zu vereinfachen und transparenter zu gestalten, und hebt einige bisherige Voraussetzungen für die Weiterbildungs­förderung auf. Das Gesetz erweitert die Unter­stützung für kleine und mittlere Unter­nehmen bei der Weiter­bildung ihrer Beschäftigten und führt eine Ausbildungs­garantie für junge Menschen ein, um die berufliche Ausbildung langfristig zu fördern.

Um das Qualifizierungs­geld zu erhalten, müssen Unternehmen den Antrag dafür schriftlich (online; mehrere Formulare) und mind. 3 Monate vor Beginn der Weiter­bildung einreichen. Weitere Infos dazu, auch wie Betriebe das Qualifizierungs­geld beantragen können, finden Sie anschaulich erklärt auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit: Qualifizierungsgeld

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